Die Entnazifizierung der Richter und Staatsanwälte am Beispiel des Sondergerichts Bremen,
1999, 188 S., 14,80 €, ISBN 3-930737-93-0
Autorin: Gabriele Rohloff
,Ich weiß mich frei von irgendeiner Schuld, Hitler an die Macht verholfen zu haben."
Mit diesen Worten begann der achtseitige Lebenslauf, den der ehemals Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Seidel am 1. August 1948 bei der Spruchkammer in Bremen einreichte. Dieser Satz kennzeichnet die Haltung der Justizjuristen, die am Sondergericht Bremen tätig und durch ihre menschenverachtenden Urteile aktiver Teil des NS-Regimes waren: Ihrer Ansicht nach hatten sie sich nichts vorzuwerfen.
Die Richter und Staatsanwälte des Sondergerichts Bremen setzten zum Großteil in der
Nachkriegszeit ihre Karrieren fort und wurden ehrenvoll in den Ruhestand verabschiedet. Angesichts ihrer Mitwirkung an den Unrechtsurteilen im Dritten Reich scheint diese Tatsache unverständlich; viele Fragen stellen sich der Generation, die das Dritte Reich lediglich aus den Geschichtsbüchern oder aber den Erzählungen der Großeltern kennt.
Was ist über ihren Werdegang bekannt? Wie engagiert nahmen sie im Dritten Reich am parteipolitischen Leben teil? Gibt es eindeutige Nachweise, die ihre Mitwirkung auch im privaten Bereich belegen können? Wie wurde ihre Rolle von den Spruchkammern in der Entnazifizierung bewertet? Gab es Seilschaften, die den Juristen einen Neuanfang ermöglichten?
Gabriele Rohloff, selbst Assessor iur., beschreibt vor dem Hintergrund des Sondergerichts Bremen zwölf Juristenkarrieren, die nach dem Zusammenbruch des Nazi-Regimes nahtlos fortgesetzt werden konnten. Die Autorin stellt dar, wie sich die Justiz nach dem Zusammenbruch des NS-Regimes wieder etablierte.